Veruntreuung, Art. 138 Ziff. 1 StGB Der Beschuldigte hat sich vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, eine ihm anvertraute fremde bewegliche Sache angeeignet, um sich damit unrechtmässig zu bereichern. Mehrfache Gefährdung des Lebens, Art. 129 StGB Der Beschuldigte hat mehrfach vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr gebracht. Mehrfache Drohung, Art. 180 Abs. 1 StGB Der Beschuldigte hat mehrfach vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt.