Am Ort der Geschwindigkeitsmessung befinden sich auf der rechten Seite entlang der Bernstrasse West mehrere Häuser. Mithin ist ausgeschlossen, dass der – ortskundige – Beschuldigte hätte davon ausgehen können, sich bereits im Ausserortsbereich mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h befunden zu haben. Die 80er-Strecke beginnt in Richtung Oberentfelden vielmehr erst im Bereich, wo es rechts keine Häuserreihe mehr hat, was mit einem entsprechenden Verkehrssignal angezeigt wird und dem ortskundigen Beschuldigten auch bestens bekannt ist. -8-