Entgegen dem Beschuldigten (Berufungsbegründung, E. 4.7) bestehen auch keine Zweifel an der Echtheit des Ausbildungszertifikats von Wm mbV D.. Das angezweifelte Zertifikat bestätigt, dass Wm mbV D. die Schulung für das Radarsystem «GATSO Radar RS-GS11» bei der Regionalpolizei Suret mit Erfolg absolviert hat (act. 25). Es bestehen keine Hinweise, dass an der Echtheit des Zertifikats zu zweifeln ist oder dass der Polizist nicht über die erforderliche Ausbildung verfügt haben soll. Mit der Vorinstanz ist von der gehörigen Ausbildung des Polizisten auszugehen.