Regeln für die Beweiserhebung, Beweisverwertung und Beweiswürdigung zu erlassen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1023/2014 vom 23. Februar 2015 E. 1.3.2). Vielmehr ist mit der Vorinstanz, auf deren Erwägungen verwiesen werden kann, festzuhalten, dass an der Richtigkeit des Messprotokolls keine Zweifel bestehen (vorinstanzliches Urteil, E. 4.3.; Art. 82 Abs. 4 StPO). -6-