Beim Messprotokoll betreffend den Standort Bernstrasse West hingegen sei ein «Bredar-Messgerät GS 11» vermerkt. Zudem sei auch keine Metas Nummer protokolliert worden und die Testbilder sowie die Objektbrennweite seien nicht angegeben. Somit sei das Messprotokoll nicht verwertbar und der Beschuldigte sei aus diesen Gründen freizusprechen (Berufungsbegründung, E. 4.8.).