Dem Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschuldigte soll am 11. Februar 2021, um ca. 20.45 Uhr, auf der Bernstrasse West in Suhr als Lenker des Lieferwagens Iveco, B, mit einer Geschwindigkeit von 77 km/h gefahren sein. Nach Abzug der Sicherheitsmarge von 5 km/h habe er die dort signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 22 km/h überschritten. 1.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau sprach den Beschuldigten auf Einsprache hin mit Urteil vom 27. Oktober 2021 der Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 27 Abs. 1 SVG schuldig und bestrafte ihn dafür mit einer Busse von Fr. 600.00, ersatzweise 6 Tage Freiheitsstrafe.