4.9. Zusammengefasst ist der Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 4'200.00, Probezeit je 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 2'000.00, ersatzweise 67 Tage Freiheitsstrafe zu verurteilen. Die mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 18. Januar 2018 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 55 Tagessätzen à Fr. 150.00, d.h. Fr. 8'250.00, ist zu widerrufen.