4.7.2. Die gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 18. Januar 2018 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 55 Tagessätzen ist zu widerrufen. Dieser Vollzug führt dazu, dass die neu ausgesprochene Freiheits- und Geldstrafe bedingt ausgesprochen werden kann: