Der Beschuldigte überliess A., der zu diesem Zeitpunkt unter 16 Jahre alt war, an zwei unterschiedlichen Zeitpunkten im Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019 ein Foto von seinem Penis als Antwort auf die von A. an ihn gesandten Fotos, die jeweils eine Aufforderung zu einem neuen Treffen waren. Im Spektrum der denkbaren Handlungen zur Erfüllung des Tatbestandes handelt es sich beim Versand von Penisbildern an eine Person unter 16 Jahren, die selbst zuvor Penisbilder versandte, um eine vergleichsweise noch leichte Gefährdung des geschützten Rechtsguts.