Der Konsum kinderpornografischer Erzeugnisse weckt die Nachfrage für die Herstellung solcher Produkte und schafft den finanziellen Anreiz zur Begehung von Straftaten (Urteil des Bundesgerichts 1B_189/2018 vom 2. Mai 2018 E. 3.3). Der Beschuldigte erhielt vom 25 Jahre jüngeren und somit 14-jährigen A. im Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019 zwei Mal ein Foto von seinem Penis als Aufforderung zu einem Treffen, an dem es jeweils zu sexuellen Handlungen kam. Der Beschuldigte konsumierte diese Fotos beide Male in strafbarer Weise.