Insgesamt ist von einem noch knapp leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Einsatzstrafe von 90 Tagessätzen Geldstrafe zuzüglich einer Verbindungsbusse (siehe dazu unten) als eine in ihrer Summe angemessenen Sanktion auszugehen. 4.5.3. Hinsichtlich der mehrfachen Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 2 StGB ergibt sich Folgendes: - 19 -