Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe von einem nicht mehr leichten bis mittelschweren Verschulden und einer dafür angemessenen Einsatzstrafe von 12 Monaten Freiheitsstrafe zuzüglich einer Verbindungsbusse (siehe dazu unten) als eine in ihrer Summe angemessenen Sanktion auszugehen.