einfach konkret 20 Schwanzbilder gewesen. Der Beschuldigte habe ihm im Gegenzug nur ca. neun Schwanzbilder oder Bilder mit Unterhosen auf denen sich eine Beule bilde geschickt (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 13). Der Beschuldigte bestätigte in der polizeilichen Einvernahme vom 3. März 2020 zwei oder drei Mal Fotos mit Intimitäten ausgetauscht zu haben, vermutlich über Grindr oder WhatsApp. Es seien meist Aufforderungen zu einem Treffen gewesen. Die Fotos seien vermutlich auf Grindr gespeichert worden. Er habe seine Fotos als Antwort auf die Fotos von A. versandt (UA act. 119).