3.5. A. führte anlässlich seiner Einvernahmen durch die Polizei vom 3. März 2020 schlüssig und nachvollziehbar aus, dass er und der Beschuldigte sich gegenseitig Fotos ihrer Penisse zugesandt haben. Er habe die Dateien auf seinem Handy belassen und gehe davon aus, dass der Beschuldigte dies ebenfalls getan habe (UA act. 110 f.).