Erst anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, zu der er gemeinsam mit dem Beschuldigten erschienen ist (GA act. 21), änderte er seine frühere Aussage komplett ab: Ein Kollege mit Jahrgang 2002 habe seinen Ausweis bei einer Party vergessen und er habe ihn sogleich an sich genommen und dem Beschuldigten bei ihrem ersten Treffen – ca. Ende 2018 – gezeigt (GA act. 20 f.; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 10 f.). An der -9-