Auf ein Berufs- und Tätigkeitsverbot sowie den Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 18. Januar 2018 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe sei zu verzichten und es sei ihm eine Entschädigung zuzusprechen. Der Antrag auf Herausgabe des Mobiltelefons des Beschuldigten wurde anlässlich der Berufungsverhandlung zurückgezogen. 3.4. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten sowie von A. als Auskunftsperson fand am 16. September 2022 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: