Der dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 18. Januar 2018 gewährte bedingte Strafvollzug sei zu widerrufen. Der Beschuldigte sei insgesamt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, Probezeit 4 Jahre, einer Busse von Fr. 1'500.00 sowie einer Gesamtgeldstrafe (inkl. Widerrufsstrafe) von 150 Tagessätzen à 130.00, d.h. Fr. 19'500.00, zu verurteilen. Als Massnahme sei ein lebenslängliches Berufs- und Tätigkeitsverbot anzuordnen. -5- 3.2. Die Staatsanwaltschaft reichte am 28. Februar 2022 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein.