Der Beschuldigte hat im Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019 vom damals unter 16-jährigen Privatkläger A., geb. tt.mm.2004, zu nicht näher bekannten Zeiten mehrfach, mindestens zweimal, eine Bildaufnahme des Penis des Privatklägers erhalten und konsumiert. Der Beschuldigte hat diese Bildaufnahmen auf seiner App GRINDR zumindest zwischenzeitlich gespeichert und hat diese somit auf einem unbekannten Gerät an unbekanntem Ort zum Eigenkonsum zumindest zwischenzeitlich besessen. Der Kontakt über die App GRINDR zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger bestand hauptsächlich aus sexuellem Interesse.