Der Beschuldigte wusste dabei oder nahm zumindest billigend in Kauf, dass der Privatkläger im vorgenannten Zeitraum noch nicht 16 Jahre alt war. Zeit: 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019, nicht näher bekannte Zeiten Ort: unbekannt 3. Mehrfacher Konsum und Besitz zum Eigenkonsum von harter Pornografie, Art. 197 Abs. 5 Satz 2 StGB -3-