Der Beschuldigte hat im Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019 dem damals unter 16-jährigen Privatkläger A., geb. tt.mm.2004, zu nicht näher bekannten Zeiten mehrfach, mindestens zweimal, von einem unbekannten Ort eine Bildaufnahme seines Penis über die App GRINDR gesendet. Der Kontakt über die App GRINDR zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger bestand hauptsächlich aus sexuellem Interesse. Die Übermittlung der Penisbilder an den Privatkläger sollten der sexuellen Erregung des Privatklägers dienen.