Der Beschuldigte wusste dabei oder nahm zumindest billigend in Kauf, dass der Privatkläger im vorgenannten Zeitraum noch nicht 16 Jahre alt war. Zeit: 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019, nicht näher bekannte Zeiten Ort: Q. und R. 2. Mehrfaches Überlassen von Pornografie, Art. 197 Abs. 1 StGB