1. Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, Art. 187 Ziff. 1 StGB Der Beschuldigte hat im Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019 mit dem damals unter 16-jährigen Privatkläger A., geb. tt.mm.2004, zu nicht näher bekannten Zeiten mehrfach, mindestens zehnmal, in Q. am Wohnort des Privatklägers und in R. am Wohnort des Beschuldigten sexuelle Handlungen in Form von Anal- und Oralverkehr vollzogen. Beim Analverkehr war der Beschuldigte stets aktiv und der Privatkläger passiv, d.h. der Beschuldigte führte seinen Penis jeweils in den Anus des Privatklägers ein. Der Oralverkehr erfolgte beidseitig.