Hinzu kommt das Honorar aus dem ersten Umgang vor Obergericht von Fr. 6'900.00, womit sich das Honorar (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen) auf total Fr. 7'500.00 beläuft. Die Entschädigung ist vom Beschuldigten im Umfang von 5/6, d.h. im Betrag von gerundet Fr. 6'250.00, zurückzuerstatten, sobald er dazu in der Lage ist.