Sodann gilt es zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte am 2. Juli 2020 Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht erhoben hat, der Entscheid des Bundesgerichts datiert vom 31. Januar 2022, mithin 1 ½ Jahre nach Eingang der Beschwerde, was insbesondere auch in Anbetracht des Umstands, dass sich der Beschuldigte seit Mai 2015 in Haft befindet, eine unverhältnismässig lange Zeit ist und damit das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. Diese nicht unerhebliche mehrfache Verletzung des Beschleunigungsgebots rechtfertigt eine Reduktion der Strafe um 8 Monate. Zusammenfassend ist der Beschuldigte somit zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren zu verurteilen.