3.5.4. Für das mehrfache Führen eines Motorfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss sowie das mehrfache Führen eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis erachtete die Vorinstanz eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 8 Monate dem mittelschweren Verschulden angemessen (vorinstanzliches Urteil, E. 15.3.3 S. 27). Dies erscheint erstaunlich mild. Das wiederholte Fahren ohne Führerausweis und unter Drogeneinfluss zeugt von einer extremen - 13 -