3.5.3. Weiter hat der Beschuldigte während eines Zeitraums von knapp 2 ½ Monaten (23. Dezember 2014 bis 3. März 2015) in verschiedenen Konstellationen gewerbs- und bandenmässig eine Serie von neun Einbruchdiebstählen ausgeführt, wobei einer ein Versuch war. Ein Teil des von den Geschädigten geltend gemachten Betrages wird vom Beschuldigten bestritten. Insgesamt ist von einem anerkannten Deliktsbetrag von rund Fr. 45'000.00 auszugehen. Pro Monat ist demnach von einem Deliktsbetrag von Fr. 15'000.00 auszugehen. Der Taterfolg ist damit noch im mittleren Rahmen anzusiedeln. Erst die Verhaftung einzelner Beteiligter (E. und G., UA act. 1949 und 1953)