Nicht zu bagatellisieren ist sodann das Ausmass, in welchem die Verkäuferin ihres subjektiven Sicherheitsgefühls verlustig ging. Während sie zwar bald nach dem Vorfall wieder gearbeitet hat, so war sie für die ersten Monate nie alleine im Shop und Personen, welche eine Kapuze oder einen Schal vor dem Gesicht getragen hätten, seien ihr sehr unangenehm gewesen (GA act. 129). -9-