Dieser Betrag, auf den der Raub gerichtet war, ist zwar nicht zu bagatellisieren, in Anbetracht des regelmässigen Einkommens des Beschuldigten von monatlich Fr. 4'900.00 netto kann jedoch auch nicht von einem Vielfachen seines Monatsgehalts als Beute ausgegangen werden. Damit ist im Hinblick auf das grosse Spektrum möglicher Deliktssummen bei einer Vollendung der Tat von einem in finanzieller Hinsicht vergleichsweise gerade noch leichten Taterfolg auszugehen.