3.3. Vorliegend wurden sämtliche Taten vor Inkrafttreten des revidierten Sanktionenrechts am 1. Januar 2018 begangen. Im neuen Sanktionenrecht wird die Freiheitsstrafe gegenüber der Geldstrafe stärker gewichtet. So wurde die maximale Anzahl Tagessätze von 360 auf 180 reduziert, was den Anwendungsbereich der Geldstrafe einschränkt. Im Bereich von über sechs Monaten besteht neu nur noch die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe auszufällen.