3. 3.1. Mit Stellungnahme vom 16. Februar 2022 stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag, der Beschuldigte sei betreffend den Vorfall bei der Tankstelle L. gemäss Art. 140 Ziff. 2 StGB (Mitführen einer Waffe) zu verurteilen und neu zu einer Freiheitsstrafe von 10 ½ Jahren zu verurteilen. 3.2. Mit Stellungnahme vom 7. März 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei höchstens zu einer Freiheitsstrafe von 8 ½ Jahren zu verurteilen. -3- 3.3. Die Staatsanwaltschaft reichte am 11. März 2022 eine freigestellte Stellungnahme ein und verwies auf die bereits eingereichte Stellungnahme. 3.4. Am 22. März 2022 reichte der Beschuldigte eine weitere Eingabe ein.