1.3. Das Bundesgericht hiess eine gegen das Urteil des Obergerichts gerichtete Beschwerde mit Urteil 6B_797/2020 vom 31. Januar 2022 teilweise gut. Hinsichtlich des vom Beschuldigten mit Beschwerde angefochtenen Schuldspruchs wegen versuchten qualifizierten Raubs betreffend den Vorfall vom 28. März 2012 (Restaurant K.; Anklageziffer 2) bestätigte das Bundesgericht diesen. Das Bundesgericht hiess jedoch die Beschwerde des Beschuldigten in Bezug auf den Schuldspruch wegen qualifizierten Raubs betreffend den Vorfall vom 6. März 2012 (Tankstelle L.; Anklageziffer 1) gut.