Der Beschuldigte hat mit seinem Handeln dazu beigetragen, dass die Nachfrage und damit mittelbar die Produktion solcher Pornografie aufrechterhalten wird, weshalb von einer erheblichen Schwere der Straftat auszugehen ist, die zu einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Gesundheit führt. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten für die mehrfache Pornografie denn auch zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, was ausländerrechtlich -6-