Der Beschuldigte hat diese darüber hinaus im Sinne einer eigentlichen Sammlung gezielt auf verschlüsselten Festplatten und somit zur dauerhaften Aufbewahrung (mit der Möglichkeit und Gefahr einer späteren Verwendung) gespeichert. Es handelt sich insgesamt um schwere Straftaten, welche gegen ein hochwertiges Rechtsgut gerichtet waren.