Q. hat anstellen lassen (MIKA-Akten, UA act. 250/ 6 ff., 28 f.; Protokoll Berufungsverhandlung S. 4). Im Jahr 2017 hat er Privatkonkurs angemeldet (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Seit Mitte 2021 liefen gegen ihn Lohnpfändungen (VA act. 33 f.). In der Zwischenzeit hat er jedoch seine Schulden zurückbezahlt und die Lohnpfändungen wurden eingestellt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Die finanziellen Verhältnisse waren damit in der Vergangenheit mehrfach ungenügend und insgesamt jedenfalls nicht vorbildlich. Der Beschuldigte war aber während (fast) seiner ganzen Zeit in der Schweiz berufstätig, weshalb von einer Teilnahme am Wirtschaftsleben und damit einhergehend einer gewissen