Er hat seine gesamten Kindheits- und Jugendjahre in seiner Heimat Deutschland verbracht. Es ist mithin noch nicht von einer prägenden Aufenthaltsdauer auszugehen, die einen Härtefall begründen würde. Er spricht Hochdeutsch, versteht Schweizer Mundart (UA act. 236) und hat in Deutschland die Schule und die Berufsausbildung zum Koch absolviert (UA act. 9 f.; 234; Protokoll Berufungsverhandlung S. 2). In der Schweiz arbeitete er zunächst als Montagehelfer und dann auf seinem angelernten Beruf als Koch, bis er sich am 1. März 2022 als Servicekraft in einer Bar in -4-