2.3. Der heute 37 Jahre alte Beschuldigte wurde in Deutschland geboren und ist vor über 8 Jahren am 25. Juli 2014 in die Schweiz eingereist (MIKA- Akten, UA act. 250/30), nachdem er bereits seit dem 2. Februar 2009 über eine Grenzgängerbewilligung verfügt hatte (MIKA-Akten, UA act. 250/12). Am 1. September 2019 wurde ihm die Niederlassungsbewilligung erteilt (MIKA-Akten, UA act. 250/62). Im Zeitpunkt der Begehung der Katalogtat (27. September 2019) lebte er jedoch erst seit rund 5 Jahren in der Schweiz. Er hat seine gesamten Kindheits- und Jugendjahre in seiner Heimat Deutschland verbracht.