2. Das Bezirksgericht Baden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 30. August 2022 gemäss Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'100.00, ersatzweise 11 Tage Freiheitsstrafe. Weiter verwies es ihn für 7 Jahre des Landes, verhängte ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot nach Art. 67 Abs. 3 lit. d Ziff. 2 StGB und entschied über die beschlagnahmten Gegenstände. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 21. Dezember 2022 beantragte der Beschuldigte, es sei von einer Landesverweisung abzusehen. 3.2. Die Berufungsverhandlung fand am 2. Mai 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: