1.6. Zusammenfassend hat sich der Beschuldigte des Betrugs, der Urkundenfälschung sowie der Geldwäscherei schuldig gemacht. Das per 19. Dezember 2020 in Kraft getretene Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus (Covid-19-Solidarbürgschafts- gesetz, Covid-19-SBüG) behält in Art. 25 Abs. 1 SBüG wie bereits zuvor Art. 23 Covid-19-SBüV schwerere strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch vor.