Ausgehend vom Kredit von Fr. 240'000.00 ergeben sich für die Überweisung von Fr. 40'748.30 am 14. April 2020 unter Abzug von Fr. 98'619.50 für die Tilgung vorbestehender Schulden und unter Berücksichtigung des Saldos vor der angeklagten Überweisung von Fr. 107'044.46 unter Annahme von im Übrigen zulässigen Ein- und Ausgaben zumindest Fr. 34'336.04, die zweifellos aus dem Kredit und damit aus einem Verbrechen stammen. Bei dieser Überweisung von Konto - 16 -