1.5. 1.5.1. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe den auf deliktische Art und Weise auf das Konto der B._____ GmbH erhaltene Kredit von Fr. 240'000.00 für eine Überweisung von Fr. 10'000.00 auf sein Bankkonto bei der C._____ Kantonalbank am 6. April 2020 und eine Überweisung von Fr. 40'748.30 auf das Konto der J._____ GmbH bei der C._____ Kantonalbank, wovon er gesamthaft Fr. 10'000.00 in bar bezogen habe, verwendet, wodurch er zumindest in Kauf genommen habe, die Auffindung sowie die Einziehung dieser Gelder zu vereiteln. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten vom Vorwurf der Geldwäscherei mangels Vortat freigesprochen.