1.4.3. Dem Beschuldigten war es aufgrund der Umstände (Zeitpunkt des Kreditantrags samt den erwähnten Diskussionen; siehe hierzu vorstehend) bewusst, dass, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten einer Überprüfung der Angaben bestehen. Weiter wurde in der Kreditvereinbarung explizit eine Bestätigung hinsichtlich der Vollständigkeit sowie Wahrheit der Angaben verlangt und in fetter Schrift auf strafrechtliche Verantwortlichkeit bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben hingewiesen, was bei einem «normalen» Vertrag eher ungewöhnlich ist.