GmbH erscheint es kaum als glaubhaft, dass der Beschuldigte den Kredit zur Fortführung der Gesellschaft beantragt hat. Zwischenzeitlich wurde auf Gesuch der SVA wegen ausstehenden rund Fr. 234'000.00 über die B._____ GmbH, da sie die Zahlungen eingestellt hat, mit Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Muri vom 9. Januar 2023 gemäss Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG ohne vorgängige Betreibung der Konkurs eröffnet. Auf eine durch die Gesellschaft des Beschuldigten dagegen erhobene Beschwerde trat das Obergericht mit Entscheid ZSU.2023.7 vom 21. Februar 2023 mangels Leistung des Kostenvorschusses nicht ein (vgl. Protokoll, S. 13).