43 SchKG) für diese Forderungen bewahrte die Gesellschaft des Beschuldigten (vorerst) vor dem Konkurs. Es war viel mehr eine Frage der Zeit, bis die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit oder die Zahlungen hinsichtlich eines Gläubigers hat einstellen müssen und schliesslich der Konkurs (ohne vorgängige Betreibung) über sie eröffnet werden würde. Angesichts dieser desolaten finanziellen Lage der B._____ GmbH erscheint es kaum als glaubhaft, dass der Beschuldigte den Kredit zur Fortführung der Gesellschaft beantragt hat.