als «transit. MWST (Umsatzsteuer)» bezeichnete offene Mehrwertsteuer- Verbindlichkeiten von rund Fr. 280'000.00 (im Vorjahr noch rund Fr. 152'000.00, plus rund 83 %) aus. Mithin wies die Gesellschaft des Beschuldigten gemäss Bilanz 2019 offene öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten von rund Fr. 420'000.00 aus, was rund 85 % der Aktiven entspricht. Offensichtlich waren die finanziellen Verhältnisse der B._____ GmbH bereits vor dem Kreditantrag desolat. Daran vermögen freilich weder Zahlungs- bzw. Ratenvereinbarungen noch der nächste gute Auftrag (so aber der Beschuldigte sowie die Buchhalterin bzw. Treuhänderin: Protokoll, S. 10, S. 6) etwas zu ändern.