Die B._____ GmbH wies im Zeitpunkt der Gewährung des Kredits enorme Schulden auf, was sich bereits dadurch gezeigt hat, dass der Beschuldigte vorbestehende Schulden getilgt hat bzw. tilgen musste, alleine bei der SVA Schulden von über Fr. 60'000.00 bestanden und nicht neue, offene Rechnung gar nicht bezahlt werden sollten (siehe vorstehend). Im Zeitpunkt des Kreditantrags wies der Betreibungsregisterauszug der B._____ GmbH 31 Betreibungen im Umfang von rund Fr. 520'000.00 auf, wovon noch rund Fr. 285'000.00 offen waren (vgl. UA act. 5.4/001 ff.; UA act. 6/005). Alle noch offenen Betreibungen betrafen Forderungen aus Mehrwertsteuer der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).