Mithin beschränkte sich die Überprüfung – entsprechend den gesetzlichen Grundlagen in der Covid-19-SBüV – weitgehend auf Vollständigkeit sowie formelle Korrektheit. Aufgrund dieser besonderen Umstände kann der C._____ Kantonalbank auch kein leichtfertiges Nichtbeachten grundlegendster Vorsichtsmassnahmen vorgeworfen werden (vgl. dazu bereits: Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau SST.2022.90 vom 22. November 2022 E. 2.4.2.2.2; WOHLERS, a.a.O., S. 335). Der Beschuldigte hat die damalige Notsituation ausgenutzt, um seiner Gesellschaft einen Vorteil zu verschaffen. Es liegt unter den vorliegenden - 11 -