Der Beschuldigte hat somit den ihm gewährten Kredit entgegen seiner Zusicherung sowie zweckwidrig nicht ausschliesslich zur Sicherung der «laufenden Liquiditätsbedürfnisse» verwendet, was er von Anfang an beabsichtigt hat. 1.3.3.3. Der Beschuldigte hat die C._____ Kantonalbank bzw. deren Mitarbeiter unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hinsichtlich beider Zusicherungen (erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung «aufgrund der Covid-19- Pandemie» namentlich hinsichtlich des Umsatzes; Verwendung ausschliesslich zur Sicherung der «laufenden Liquiditätsbedürfnisse») getäuscht. Ohne diese Täuschungen wäre der Kredit nicht gewährt und in der Folge ausbezahlt worden.