Auch das Verhalten nach diesen erfolgten Zahlungen am 2. April 2020 spricht gegen die Beteuerungen des Beschuldigten. So führte er aus, dass er den Kredit gewollt habe, da er nicht gewusst habe, ob die Baustelle geschlossen werde und er 20 Mitarbeiter gehabt habe (UA act. 4.1/015; vgl. auch UA act. 006 f.) bzw. falls die Gesellschaft in eine schwierige Situation komme (UA act. 4.1/007; vgl. Protokoll, S. 7 ff.) bzw. dass er diesen gemäss Besprechung mit der Buchhalterin nur für «notwendige Situationen» verwende (UA act.