1.3.3.2. Weiter hat der Beschuldigte bestätigt, dass der gewährte Kreditbetrag ausschliesslich zur Sicherung der «laufenden Liquiditätsbedürfnisse» verwendet werde (vgl. Kreditvereinbarung, Ziff. 4, 7. Punkt), was nochmals unter dem Titel «Verwendungszweck» (vgl. Kreditvereinbarung, Ziff. 5) herausgestrichen wird (vgl. UA act. 5.2/132).