__ diskutiert habe (vgl. VA act. 31), ist ohne weiteres davon auszugehen, dass ihm – überdies auch aus den Diskussionen aus Medien oder Politik im Vorfeld zu diesem Kreditprogramm (vgl. dazu bereits: Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau SST.2022.90 vom 22. November 2022 E. 2.4.2.2.1) – die nur sehr eingeschränkten Möglichkeiten einer materiellen Prüfung der Kreditanträge durch die Banken bekannt waren. Nur so erklärt sich, dass er einer der Ersten bei der Antragstellung war, ohne dass seine Gesellschaft derart von Massnahmen betroffen gewesen wäre.